MIET-, LIEFER UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN der
Firma Power Party Eventservice
Abweichungen von nachstehenden Bedingungen sowie Änderungen und Ergänzungen
bedürfen der Schriftform unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Bedingungen.
- I. Vertragsgegenstand
- Die Vermietung erfolgt lediglich zu den nachstehenden Bedingungen.
Spätestens mit der Anlieferung der Geräte am Einsatzort gelten
nachstehende Bedingungen als anerkannt. Vertragsgegenstand sind die in dem
Mietlieferschein im einzelnen aufgeführten Geräte.
- 2. Mietzeit - Die
Mietzeit wird nach Tagen/Wochen berechnet. Angefangene Tage zählen voll.
Die Mietzeit beginnt mit dem Ausliefern der Geräte am Verwendungsort
(Lager Somborn); sie endet mit dem Eintreffen
der Geräte beim Vermieter. Verzögert sich das Eintreffen der Geräte beim
Vermieter über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus, wird der
Mietpreis entsprechend nachberechnet. Die
Mindestmietzeit beträgt einen Tag.
- 3. Versand und
Gefahrenübergang - Der Versand der Geräte erfolgt auf Kosten des Mieters
auf dem billigsten Versandweg, es sei denn, der Mieter hat ausdrücklich
eine bestimmte Versandart vorgeschrieben. Der Gefahrenübergang tritt ein,
bei Abholung oder Anlieferung (Lieferschein) und erlischt bei Rückgabe
oder Abholung.
- 4. Geräte-Sicherung
- Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bis vollständigen
Rückgabe der Mietsache an den Vermieter, gegen Verlust und Beschädigung,
sowie Sach- und Personenschäden, die durch den Gebrauch der Mietsache
entstehen können, zu sichern. Danach haftet er nur noch für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters für Sach
und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können, ist
ausgeschlossen.
- 5. Geräte Versicherung
- Um sich vor den Folgen von Beschädigung und Verlust zu schützen, sollte
eine entsprechende Schadensversicherung durch den Mieter abgeschlossen
werden.
- 6. Gebrauch der
Mietsache - Die vermieteten Geräte sind Eigentum des Vermieters. Der
Mieter hat sie in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, alle Obliegenheiten,
die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden
sind, zu beachten und die Wartungs-, Pflege und Gebrauchsempfehlung des
Vermieters zu befolgen. Eine Untervermietung der Geräte ist nicht
gestattet, oder bedarf der schriftlichen Zustimmung durch den Vermieter.
Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und
sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Der Mieter
ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung der Geräte.
- 7. Gewährleistung -
Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten
Geräte im Zeitraum des Gefahrenüberganges unter Ausschluß
weiterer Ansprüche wie folgt: Hat das vermietete Gerät zum Zeitpunkt des
Gefahrenüberganges einen Fehler, der seine Tauglichkeit zum
vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt oder in einem Umfang mindert, der einer
Aufhebung gleichkommt, kann der Vermieter nach seiner Wahl den Fehler
beheben, das fehlerhafte Gerät austauschen oder vom Vertrag zurücktreten.
Für die Dauer der Aufhebung der Tauglichkeit mindert sich der Mietpreis in
entsprechendem Umfang. Für Schäden, die dem Mieter beim Gebrauch der
Mietsache entstehen, haftet der Vermieter nur, wenn dieser auf einem bei
Gefahrenübergang vorhandenen Fehler beruhen. Die Haftung erstreckt sich
auf Kosten der Instandsetzung bis zur Höhe des Mietpreisanspruches des
Vermieters, mit welchem ein etwaiger danach gegebener
Schadensersatzanspruch zu verrechnen ist, weitere, darüber hinausgehende
Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Schadensersatz, sind
ausgeschlossen.
- 8. Haftung des Mieters
- Der Mieter ist dem Vermieter für alle Schäden verantwortlich, die aus
dem nicht bedingungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Den Schaden
des zufälligen Unterganges sowie einer zufälligen Beschädigung trägt der
Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den
Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Alle Schäden hat der Mieter zu tragen,
unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat oder nicht.
- 9. Lizenzen - Beim.
Betreiben der Geräte mitzuverwendende Software
darf diese nur nach den gesondert mitgeteilten Bedingungen der
Lizenzinhaber benutzt werden. Der Mieter stellt den Vermieter im Falle
nicht bedingungsgemäßer Nutzung der Software von allen
Schadensersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.
- 10. Rücktritt des Mieters - Tritt der Mieter,
gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag bzw. Buchung der Dienstleistung
zurück, so werden 50% des Auftragswertes als Rücktrittskosten berechnet.
Erfolgt der Rücktritt weniger als 14 Tage vor Mietbeginn oder Buchungsbeginn,
so werden 75 %, bei weniger als 5 Tage 100 % des Miet- bzw. Buchungsbetrages
zur Zahlung fällig.
- 11. Rechte Dritter -
Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahme und
Pfandrechten Dritter frei zu halten. Er ist verpflichtet, den Vermieter
unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu
benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die
vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von
Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur
Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.
- 12. Lieferungen -
Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt
rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Wird die Einhaltung des Miettermins aus
vom Vermieter zu vertretenden Umständen unmöglich und ist eine
Verschiebung des Beginns der Mietzeit für den Mieter nachweislich ohne
Interesse, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung
von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen. Unvorhergesehene, vom
Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter
oder einem seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung,
Unfallschäden, Betriebsstörungen ect.,
berechtigen den Vermieter - unter Ausschluß von
Schadensersatzansprüchen des Mieters - vom Mietvertrag zurückzutreten oder
den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
- 13. Sicherheitsleistung
- Übersteigt die vereinbarte Miete den Betrag von EUR 150,-, ist der
Vermieter berechtigt, eine Mietvorauszahlung in Höhe von 2/3 des
vereinbarten Mietpreises zu verlangen. Der Vermieter kann unabhängig davon
verlangen, dass der Mieter für die Dauer des Mietvertrages eine Kaution
bis zur Höhe des Zeitwertes der vermieteten Geräte beim Vermieter
hinterlegt. Die Kaution wird dem Mieter nach Beendigung des Mietvertrages
und Wiedereintreffen des vermieteten Gerätes
beim Vermieter zurückgezahlt.
- 14. Zahlungshinweise
- Der Mietpreis ist sofort bei Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug
zahlbar.
- 15. Rückgabe der
Mietsachen - Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr das gemietete
Gerät nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich an den Vermieter
zurückzugeben.
- 16. Verspätete Rückgabe
- Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter
jeden Schaden zu ersetzen. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem
Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weitere
Schadensersatzansprüche dem Vermieter für die Zeit, die für die
Instandsetzung erforderlich ist, den Mietpreis zu entrichten.
- 17. Schlussbestimmungen
- Mündliche Vereinbarungen sind nicht getroffen. Änderungen dieses
Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses
Vertrages nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der Übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt. Erfüllungsort ist der Standort des
Vermieters. Als Gerichtsstand ist das nächstliegende Amts
bzw. Landgericht des Vermieters vereinbart.
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